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Vermittleramt Appenzeller Hinterland

Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch.

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Vermittleramt Appenzeller Hinterland
Poststrasse 5
9100 Herisau
Tel. 071 354 55 95
vermittleramt.hinterland@ar.ch

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