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Wegzug mit "eUmzug"

Wegzug aus der Gemeinde Schönengrund AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet, einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich in der neuen Wohngemeinde erst anmelden, wenn Sie sich bei der alten Gemeinde abgemeldet haben.

So können Sie sich in Schönengrund abmelden:

-Online (www.eumzug.swiss)
-Schriftlich (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5,
9105 Schönengrund)
-am Schalter (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5,
9105 Schönengrund)

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung
mitbringen, bzw. online zur Hand haben:

-Identitätskarte(n)
-Niederlassungsausweis(e)

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Preis

gratis

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