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Betreibungsauskunft

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich.

Als Interessennachweis gelten namentlich:

  • Mietinteressentenformular
  • Darlehensvertrag
  • Schriftliche Bestellung
  • Verträge

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt Fr. 17.00 und wird wenn der Kostenvorschuss nicht auf das entsprechende PC-Konto überwiesen wurde per Rechnung erhoben. Dem Auskunftsbegehren ist ein frankiertes Retourkuvert beizulegen.

Preis

17.00

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