Betreibungsfomulare
Betreibungsbegehren:
Das Begehren des Gläubigers ist schriftlich einzureichen. Es hat die zivilrechtliche Wirkung der Unterbrechung der Verjährung. Was im Betreibungsbegehren alles enthalten sein sollte, finden Sie in Art. 67 SchKG.
Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen (Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen).
Es ist kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.
Fortsetzungsbegehren
Zuständiger Bereich: Betreibungsamt Hinterland App. A. Rh.
Fortsetzungsbegehren:
Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. (Es ist Sache des Gläubigers, die aktuelle Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen).
Es ist kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
Das Begehren kann frühestens 20 Tage, jedoch innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner gestellt werden.
Beilagen:
Zahlungsbefehldoppel, wenn der Zahlungsbefehl nicht durch unser Amt ausgestellt worden ist (Original)
Gerichtlicher Entscheid über die Beseitigung des Rechtsvorschlages (Original)
Rechtskraftbescheinigung(en) gemäss Hinweis auf dem gerichtlichen Entscheid (Original)
Verlustschein im Original
Verwertungsbegehren:
Die Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte erfolgt nicht von Amtes wegen und nur auf ausdrückliches Begehren des Gläubigers. Bezüglich der Frist zur Einreichung des Verwertungsbegehrens verweisen wir auf den Hinweis auf der ersten Seite der Pfändungsurkunde. Bei der Lohnpfändung ist kein Verwertungsbegehren erforderlich. Es ist ohne Aufforderung des Betreibungsamtes ein Kostenvorschuss zu leisten. Die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
Konkurs:
Konkursverfahren werden durch folgende Konkursämter durchgeführt:
Appenzeller Vorderland: Konkursamt Appenzeller Vorderland, in 9410 Heiden
Telefon: 071/ 891 33 55
Appenzeller Mittelland: Konkursamt Appenzeller Mittelland, in 9053 Teufen
Telefon: 071/ 335 00 18
Appenzeller Hinterland: Konkursamt Appenzeller Hinterland, in 9410 Heiden
Telefon: 071/ 891 33 55
Zugehörige Objekte
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RechtsF6ffnungsgesuch.pdf (PDF, 21.69 kB) | Download | 1 | RechtsF6ffnungsgesuch.pdf |
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Verwertungsbegehren.pdf (PDF, 25.14 kB) | Download | 3 | Verwertungsbegehren.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Hinterland AR | 071 354 54 54 | Betreibungsamt@herisau.ar.ch |