Umzug innerhalb Gemeinde
Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet, einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
So können Sie Ihre Adressänderung melden:
-Online (www.eumzug.swiss)
-Schriftlich (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)
-am Schalter (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)
-Telefonisch (Tel. 071 361 18 18)
Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 071 361 18 18 | gemeinde@schoenengrund.ar.ch |