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Umzug innerhalb Gemeinde

Umzug innerhalb der Gemeinde Schönengrund AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet, einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.

So können Sie Ihre Adressänderung melden:

-Online (www.eumzug.swiss)
-Schriftlich (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)
-am Schalter (Einwohneramt Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)
-Telefonisch (Tel. 071 361 18 18)

Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Schönengrund AR können Sie mit diesem Online-Dienst ihre neue Adresse bekanntgeben.

Verfahren

Nach ihrer Meldung werden wir ihre neue Adresse registrieren und die Adressänderung aktivieren.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.