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Wegzug ohne "eUmzug"

Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie können sich über den Online-Schalter abmelden, danach werden wir Ihnen Ihren Heimatschein zustellen, damit Sie sich damit am neuen Wohnort anmelden können. Wir benötigen ihre neue Wohnadresse und die aufgeführten Unterlagen.

Unterlagen

Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)oder allenfalls ein anderes Ausweispapier (ID, Pass)
Bitte schicken Sie uns den Niederlassungsausweis zurück (Gemeindeverwaltung Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund)

Verfahren

Nach Erhalt Ihres Online Formulares und der zugestellten Unterlagen werden wir Sie in unserem Einwohnerregister austragen.
Anschliessend senden wir Ihnen den bei uns deponierten Heimatschein zu.
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde persönlich an.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.