Bestellung Betreibungsauskunft
Für Auskünfte über Drittpersonen aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich.
Als Interessennachweis gelten namentlich:
Mietinteressentenformular
Darlehensvertrag
Schriftliche Bestellung
Verträge etc.
Allgemeine Hinweise
Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die drei vorangegangenen Jahre erteilt
Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des verfahrens
Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt CHF 17.00 zuzüglich Porto und wird, wenn der Kostenvorschuss nicht auf das entsprechende PC-Konto überwiesen wurde per Rechnung erhoben (Gebühr für detaillierte Auskunft nach Seitenzahl oder nach Aufwand).
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Hinterland AR | 071 354 54 54 | Betreibungsamt@herisau.ar.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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