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Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026

Voranschlag 2022 und AFP 2023-2026

Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Voranschlag und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFPs ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss.

Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dargestellt.

Informationen

Datum
2. November 2022
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Schönengrund
Autor/-in
Einwohnergemeinde Schönengrund

Dokumente

Name
Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026 (PDF, 1.21 MB) Download 0 Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026

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