Aufgaben- und Finanzplan 2024 bis 2027
Voranschlag 2024 und AFP 2025-2027
Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Voranschlag und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollierenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFPs ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss.
Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voranschlag dargestellt.
Informationen
- Datum
- 2. November 2023
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Schönengrund
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Schönengrund
Dokumente
Name | |||
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Aufgaben- und Finanzplan 2024 bis 2027 (PDF, 1.24 MB) | Download | 0 | Aufgaben- und Finanzplan 2024 bis 2027 |
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