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Öffentliche Auflage "Ob dem Steg"

27. Januar 2025

In Anwendung von Art. 46 ff des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) hat der Gemeinderat Schönengrund beschlossen, die

Änderung Überbauungsplan Ob dem Steg (ehemals "Quartierplan Ob dem Steg", genehmigt 29.10.2002) mit Planungsbericht sowie den Quartierplan Ob dem Steg, Änderung 2007 (Aufhebung Sonderbauvorschriften vom 7. Mai 2008)

während 30 Tagen, d.h. vom 31. Januar 2025 bis 3. März 2025, öffentlich aufzulegen.

Die Änderung Überbauungsplan Ob dem Steg und der dazugehörige Planungsbericht sowie die Aufhebung Sonderbauvorschriften vom 7. Mai 2008 beim Quartierplan Ob dem Steg, Änderung 2007 können während der Auflagefrist auf der Gemeindekanzlei Schönengrund während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Homepage eingesehen werden. 

Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, eingereicht werden. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich nach Art. 111 des Baugesetzes.

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird die Änderung Überbauungsplan Ob dem Steg dem Departement Bau und Volkswirtschaft zur Genehmigung unterbreitet.

Schönengrund, 21. Januar 2025                                          Gemeinderat Schönengrund

Zugehörige Objekte

Name
1 Inserat öffentliche Auflage (PDF, 25.41 kB) Download 0 1 Inserat öffentliche Auflage
2 Überbauungsplan 1 : 500 (PDF, 1.07 MB) Download 1 2 Überbauungsplan 1 : 500
3 Planbericht (PDF, 2.07 MB) Download 2 3 Planbericht
4 Anhang Planbericht; Tabelle Interessenabwägung (PDF, 62.14 kB) Download 3 4 Anhang Planbericht; Tabelle Interessenabwägung
5 Aufhebung Flachdach (PDF, 693.84 kB) Download 4 5 Aufhebung Flachdach