Baubewilligungskommission Schönengrund
- Baueingaben bearbeiten und beurteilen
- Baurechtsermittlungen bearbeiten und beurteilen
- Augenscheinverhandlungen bei Einsprachen durchführen / Einspracheent-scheide fällen / Stellungnahmen bei Rekursen in 2. Instanz
- Teilzonenplanverfahren begleiten
- Quartierplanverfahren begleiten
- Zonenplanrevision und Baureglementsrevision begleiten
- Baukontrollen durchführen (Rohbau / Abschluss der Bauarbeiten)
- Teilnahme an Tagungen im Bauwesen
- Unterstützung bei Umweltfragen
- Vernehmlassungen, die das Bauwesen betreffen, bearbeiten
- Übernahme von weiteren Aufgaben im Auftrag des Gemeinderates, sofern diese keiner Ausnahme- oder kantonalen Bewilligung bedürfen. Über sämtliche andere Gesuche befindet der Gemeinderat auf Antrag der Baubewiligungs-kommission.
Kontakt
Baubewilligungskommission SchönengrundDorf 50
9103 Schwellbrunn
071 353 38 05/071 353 38 06
Fax 071 353 38 01
bauverwaltung@schwellbrunn.ar.ch
Personen
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