Wegzug ohne "eUmzug"
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise:
Wann, Wo:
Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:
schriftlich über den Online-Dienst oder selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
-Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
-Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Schriftliche Abmeldung:
Bei der schriftliche Abmeldung über den Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 071 361 18 18 | gemeinde@schoenengrund.ar.ch |